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Bei Zentralheizungen muss bis spätestens 31.12.2013 der benötigte Energieanteil für die Warmwassererzeugung mittels eines Wärmezählers erfasst werden.

Die Novellierung der Heizkostenverordnung aus dem Jahr 2009 enthält veränderte Anforderungen an die Form der Kostentrennung für Raumheizung und Warmwasserbereitung, die spätestens bis 31.12.2013 umgesetzt sein müssen.

Die bisher meist praktizierte Methode, die insgesamt produzierte Warmwassermenge als Grundlage für eine rechnerische Ermittlung des dafür benötigten Energieanteils zu verwenden, ist ab 2014 nur noch hilfsweise dann erlaubt, wenn der vorgeschriebene Wärmemengenzähler entweder aus technischen Gründen nicht installiert werden kann oder die Nachrüstung nachweislich unwirtschaftlich ist. Im Gesetzestext heißt es:

"Die auf die zentrale Warmwasserversungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen." - Heizkostenverordnung § 9 Absatz 2

Bei neu errichteten Anlagen (Neubau oder Sanierung bestehnder Objekte ohne Zentralheizung) gilt diese Übergangsfrist nicth, ein entsprechender Zähler ist zwingend sofort mit vorzusehen.

Die Bestimmung der Zählergröße (Durchflussmenge) sollte durch den Fachhandwerker erfolgen. Dieser sollte dann auch den Einbau des dafür benötigten Einbausatzes gemäß nachfolgendem Strangschema vornehmen. Die entsprechenden Bauteile können bei Delta-t kurzfristig abgerufen werden.

Einbauskizze
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Der Zähler selbst kann von Delta-t entweder gekauft oder angemietet werden. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein entsprechendes Angebot. Weite Informationen erhalten Sie gerne bei Ihrem Delta-t Messdienst.

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