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Solaranlagen

Dem politischen Willen folgend werden in Deutschland immer mehr Heizanlagen mit Unterstützung durch regenerativen Energiequellen installiert. Entsprechend häufig finden sich thermische Solaranlagen, die sowohl die Trinkwassererwärmung als auch die Raumwärmeversorgung unterstützen. Allerdings ist das möglichst einfach gehaltene Verfahren der Heizkostenverordnung nicht dazu geeignet, um die Betriebskosten derartiger Anlagen verursachungsgerecht abzurechnen; vgl. Ausnahmeregelungen § 11 Nr. 3a HeizkV.

Mit der VDI 2077 Blatt 3.3 hat der Verein Deutscher Ingenieure nun eine Richtlinie herausgegeben, die für die weitaus meisten Konstellationen von Heizanlagen mit solarer Unterstützung eine sachgerechte Kostenaufteilung ermöglicht. Interessierte Nutzer und Verwalter können die Richtlinie beim Beuth-Verlag online als Download oder in gedruckter Form erwerben. Wer sich damit nicht auseinandersetzen oder sich diese Ausgabe ersparen möchte, darf auf die Fachkompetenz von Delta-t vertrauen. Wir verfügen über diese neue Abrechnungsrichtlinie und sind auch bereits in der Lage, die fachlichen Empfehlungen der Ingenieure in der Heizkostenabrechnung für Ihre Liegenschaft umzusetzen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten oder die Abrechnung Ihrer bestehenden Solaranlage auf das neue Verfahren umstellen möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren regionalen Delta-t Partner.


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