Schlagwort - verbrauchsabhängiger Anteil

Verteilung der Wärme­versorgungs­kosten lt. Heiz­kosten­verordnung


Die Betriebskosten für die Versorgung mit Raumwärme und Warmwasser sind laut Heizkostenverordnung im Regelfall zu mindestens 50% und höchstens 70% nach individuellem Verbrauch unter den Bewohnern zu verteilen. Innerhalb dieser Bandbreite haben Eigentümer (ggf. vertretend deren Hausverwalter) einen sachgerechten Verbrauchskostenanteil nach billigem Ermessen festzulegen. Das bedeutet, der Verteilschlüssel ist so...