Schlagwort - Einrohrheizung

Kein Recht zur Miet­minderung aufgrund heißer ungedämmter Rohre einer Einrohr­heizung


Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar. Der Umstand, dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung heiß werden und die Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, rechtfertigt keine Mietminderung. Innentemperaturen von 24-26 °C stellen im Winter keinen erheblichen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor. In...