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Am 27. März 2015 wurde die neue Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tratt am 28. März 2015 in Kraft.
Damit tritt die bisherige Eichkostenverordnung (EKV) außer Kraft.
Mit dem neuen Gesetz ändern sich die zu entrichteten Gebühren für die Eichung/Konformitätsbestätigung für alle Wasser- und Wärmezähler.
>>> Übersicht: Eichgebühren ab dem 28.03.2015 <<<
Auf Grundlage der im Mess- und Eichgesetzt vorgeschriebenen Kostendeckung, wurden die Eichgebühren von den Landesbehörden angepasst.
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