Mieter müssen den Einbau von Rauchwarnmeldern immer dulden
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juni 2015, dass die Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter grundsätzlich auch dann dulden müssen, wenn bereits eine Selbstvornahme durch die Mieter erfolgte. Ein Großvermieter wollte den eigenen Mietwohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern ausstatten. Einige Mieter lehnten den Einbau von Rauchwarnmeldern jedoch mit dem Hinweis...