Finanzierung

Delta-t finanziert Ihre Geräte:

Wenn Sie sich für die Miete unserer Geräte entscheiden, müssen Sie keine hohen Anfangsinvestitionen tätigen. Wir übernehmen den kompletten Einbau und Sie zahlen nur die Mietkosten.

Zusätzlich zu den Vorteilen einer einfachen Finanzierung gehören die Mietkosten für Erfassungsgeräte auch zu den umlagefähigen Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage und werden im Rahmen der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt.

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Allgemeine Informationen

Finanzierungs­varianten

Die Miete von Messgeräten zur Verbrauchs­erfassung wird immer beliebter, da sie es Gebäude­eigentümern und Eigentümer­gemeinschaften ermöglicht, modernste Mess- und Erfassungsgeräte ohne hohe finanzielle Investitionen zu nutzen. Als Eigentümer oder Vermieter müssen Sie sich nicht um die spätere Modernisierung der Geräte und auch nicht um Eichfristen und Austauschtermine kümmern.

Egal, ob es um die Umrüstung Ihrer Mess- und Erfassungstechnik auf modernste Verbrauchserfassung und Funk-Fernauslesung geht oder um die Ausstattung Ihrer Immobilie mit Rauchwarnmeldern – mit der Miete vermeiden Sie hohe Startinvestitionen und haben trotzdem zeitgemäße Gerätetechnik in Ihrem Gebäude.

Es ist zu beachten, dass Geräte zur Verbrauchserfassung wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler sowohl gekauft als auch gemietet werden können. Die Heizkostenverordnung gestattet beide Möglichkeiten. Die Miete ist umlagefähig, solange die Mieter vorher darüber informiert werden und die Mehrheit nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

Miete

  • Delta-t bleibt Eigentümer der Erfassungsgeräte.
  • Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft und die Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte wird im Rahmen eines Mietvertrages von Delta-t übernommen.
  • Bei einem Gerätedefekt sind die Reparatur- bzw. Austauschkosten durch den Mietvertrag abgedeckt.
  • Die Mietkosten für Erfassungsgeräte gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage und werden im Rahmen der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt.
  • Bei eichpflichtigen Geräten stellt Delta-t im Rahmen des laufenden Mietvertrages spätestens zum Ablauf der Eichfrist den rechtzeitigen Austausch sicher. Die Geräteausstattung in der Liegenschaft ist damit immer auf den gesetzlich gültigen und aktuellen Stand der Technik.

Kauf mit Wartung

  • Der Käufer wird nach Bezahlung Eigentümer der Erfassungsgeräte.
  • Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft und die Funktionsfähigkeit der Erfassungsgeräte wird im Rahmen eines Wartungsvertrages von Delta-t übernommen.
  • Bei einem Gerätedefekt sind die Reparatur- bzw. Austauschkosten durch den Wartungsvertrag abgedeckt.
  • Die Wartungskosten für Erfassungsgeräte gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage und werden im Rahmen der verbrauchsabhängigen Abrechnung auf die Nutzer (Mieter) verteilt.
  • Bei eichpflichtigen Geräten stellt Delta-t im Rahmen des Wartungsvertrages spätestens zum Ablauf der Eichfrist den rechtzeitigen Austausch sicher. Die Geräteausstattung in der Liegenschaft ist damit immer auf dem gesetzlich gültigen und aktuellen Stand der Technik.

Kauf

  • Der Käufer wird nach Bezahlung Eigentümer der Erfassungsgeräte. Er ist damit für deren Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit verantwortlich.
  • Bei einem Gerätedefekt müssen die Reparatur- bzw. Austauschkosten vom Eigentümer getragen werden.
  • Bei eichpflichtigen Geräten hat der Eigentümer spätestens zum Ablauf der Eichfrist für den rechtzeitigen Austausch zu sorgen.
  • Die Kosten für die Austauschgeräte sind vom Eigentümer zu tragen.